Deutsches Recht – schweres Recht – Zitate

Justitia - Copyright-freies Bild

Justitia – Copyright-freies Bild

Das Urheberrecht ist ein kompliziertes Recht. Klar, wenn jemand in seiner Doktorarbeit schummelt und ganze Passagen aus einem Text entlehnt, dass da der Schutz greifen soll, ist wohl allgemein verständlich. Doch das deutsche Recht wäre kein deutsches Recht, wenn es nicht alles verkomplizieren würde.

So ist das zitieren grundsätzlich schon einmal nicht erlaubt, wenn der Autor des Textes dieses grundsätzlich untersagt. Ein deutlicher Hinweis darauf wäre folgender Satz: “Das zitieren meiner Texte oder Textausschnitte ist ohne meine Genehmigung nicht erlaubt”. Und wäre damit eine Verletzung des Urheberrechts. Allerdings, und hier sollte einmal Wikipedia zitiert werden:

Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden muss (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar. (Quelle: Wikipedia)

Rechtsanwalt Schwenke hat das aus seiner Homepage einmal ausführlich belegt und mit Beispielen untermauert. So ist das Zitieren von Textausschnitten erlaubt, sofern die Daumenregel (der “Belegfunktion”) gegeben ist: “Das Zitat kann weggelassen werden, ohne dass der eigene Text an Sinn verliert”. Wenn also das Zitat den eigenen Text nur untermauern soll, als Beispiel dient.

Ein Zitat ist ausserdem zu lang, wenn das Zitat mehr als 1/3 des eigenen Textes an Länge ausmacht oder mehr als 1/3 des zitierten Textes übernommen wird. Die Qualität und der Sinn des zitierten Textes ist dabei völlig irrelevant. Und, ein Zitat muss gekennzeichnet werden, also vom eigenen Text unterscheidbar sein. Unsere modernen Programme wie Word oder WordPress für die Blogger bieten da eine super Funktion, einen Text als Zitat zu markieren. Natürlich muss bei jedem Zitat die Quelle angegeben werden. Quelle sind  in dem Fall Vorname und Name des Autors und ein Link zum dem Artikel (für Websites). Oder Buchtitel, Autor und Seitenangabe.

Mögliche Folgen bei Nicht-Einhaltung der geltenden rechtlichen regeln wären:

  • die geforderte Abgabe einer Unterlassungserklärung in dem Format “Ich will es nie wieder tun”
  • die Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe – auch wenn kein Vertrag geschlossen wurde.
  • Zahlung von Schadensersatz für Nichtnennung des Autors.
  • Übernahme von Rechtsanwaltskosten

Das Ziel dieses Rechtes ist es, einzigartige Texte von Autoren urheberrechtlich zu schützen, damit diese, sprichtwörtlich und real gesehen, “Geld und Ruhm” einheimsen dürfen. Natürlich sollten Autoren dafür auch erdulden, dass ihre Texte zitiert werden, das ihre Ideen und Fakten sie nicht für sich behalten. Denn auch dann kann ein Autor Schadensersatz leisten müssen – von Rechts wegen.

Und zum persönlich formulierten Teil für dieses Thema:

Autoren leben von ihren Texten, ebenso Dichter und Philosophen. Das ist allgemein verständlich und soweit auch akzeptiert. Allerdings ist dafür auch eine hohe Auflage der Texte im Verkauf nötig sowie ein gewisser Bekanntheitsgrad. So muss die Autorin der Harry Potter – Bücher schon erdulden, dass ihre Figuren für ihre Fans in der sogenannten Fan-Fiktion herhalten müssen, in denen die Geschichten rund um den Zauberlehrling etwas entlehnt und geändert werden. Das ist aber kein boshaftes Verhalten der Fans, sondern ihre Art der Bewunderung, in dem sie den Figuren mehr Leben geben, als in den “offiziellen” Büchern.

Genauso sollte eine Dichterin und Autorin von Büchern damit leben können, dass ihre Zitate und Weisheiten verbreitet werden – das hilft ihr dabei, bekannter zu werden und mehr ihrer “Gedanken”  zu verkaufen. Je bekannter sie ist, um so mehr verkauft sie ihre Bücher. gleiches gilt natürlich für einen Dichte rund Autor – wir wollen ja Gender-neutral bleiben.

Der Weg, der dabei zwischen Autor und Zitierendem gewählt wird, sollte natürlich menschlich bleiben. Macht der Zitierende den Fehler, sich nicht an die Vorgaben zu halten, ist der Autor durchaus berechtigt, diesen darauf hinzuweisen. Allerdings macht hier der Ton die Musik. Denn gleich eine Drohung auszusprechen oder den Zitierenden zu nötigen ist nicht weder die feine englische, noch die feine deutsche Art. Ein wohlgemeinter Hinweis in der Art wie “Du, pass mal auf, ich bin als Urheber mit der Form, wie du gehandelt hast nicht ganz einverstanden. Ändere es doch bitte so oder so, bevor ich Konsequenzen ziehen muss. Danke!” ist sicherlich für den Nutzer des Textes angenehmer als “Ich verlange 10 Euro als Schadensersatz oder du kaufst mein Buch als Ausgleich.” Das ruft nur Unmut hervor und lässt den Angezählten sicherlich erst einmal auf die Barrikaden gehen.

Und die Verhältnismäßigkeit sollte ebenso gewahrt bleiben. Wenn ein Zitat in einem kleinen privaten Blog ohne Gewinnabsicht auftaucht, dass nicht einmal 100 Leser hat, dann kann man sicherlich schon dass eine oder andere Auge zudrücken, wenn erkennbar ist, dass der Nutzer des Zitates nicht mutwillig oder gar in Absicht eines “Gedankendiebstahls” gehandelt hat. Gleich die Abmahnkeule zu zücken ist für den Autor sicherlich kein guter Weg, wenn darunter dann die eigene Persönlichkeit leidet, wenn der Zweck der Eigenwerbung in das Gegenteil umschlägt. Soll vorkommen, soll passieren. Denn wir, die wir Wörter verwenden, sind doch alle nur Menschen und kein Mensch ist vor Fehlern sicher.

Ich persönlich als Autor dieses Blogs würde mich auf gewisse Art freuen, wenn meine Texte zitiert werden – natürlich nur unter Angabe der Quelle, wenn er sichtlich ist, dass ich der Urheber dieses Textes bin. So freue ich mich auch, wenn schon in diversen Foren meine Ausarbeitungen zu den Dämonen verwendet werden unter Hinweis auf dieses Blog, denn das steigert meine Bekanntheit. Und ich werde einen Teufel tun, dieses den Foren-Nutzern anzukreiden. Denn schließlich ist es ein Hinweis darauf, dass meine Arbeit nicht ganz umsonst war und auch von einigen Menschen geschätzt wird. Und da sind wir schon wieder beim Stichpunkt “Ruhm und Ehre”.

Quellen:
Rechtsanwalt Schwenke
Wikipedia

Dieser Beitrag wurde in Bürakraten-Irrsinn, Financial & Politcal, Gedanken, Gesellschaft, Kommerz, Meinung gemeint, Menschlicher Irrsinn, Mitmenschliches, Netz - Zeug, Persönliches geschrieben und mit , , , , , , , , , getaggt. Speichere den Permalink.

3 Responses to Deutsches Recht – schweres Recht – Zitate

  1. Pingback:Zur Frage der Rezensionen | Citronimus

  2. Gonzo sagt:

    “Ich persönlich als Autor dies Blogs würde mich auf gewisse Art freuen, wenn meine Texte zitiert werden”
    Die grammatikalischen Fehler und Rechtschreibfehler eingeschlossen – oder darf man die auch weglassen?

    • Dark Lord sagt:

      In dem Fall kann der Fehler natürlich auch weggelassen werden. Aber generell gilt ja der Grundsatz: Wer Fehler findet, darf diese auch behalten. Guten Appetit und nicht den Magen daran verderben ;)